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   BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81   

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BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81 (https://dejure.org/1982,748)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 4 C 33.81 (https://dejure.org/1982,748)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 4 C 33.81 (https://dejure.org/1982,748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 949
  • MDR 1983, 516
  • DVBl 1982, 1101
  • DVBl 1982, 1102
  • BauR 1983, 51
  • ZfBR 1982, 268
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Daraus folgt zugleich, daß die Vorschrift zwar die Erweiterung eigengenutzter Wohnhäuser, nicht aber die Erstellung zusätzlicher und selbständiger Wohneinheiten decken will (vgl. Urteil des Senats vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 [289], ferner Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 35 BBauG Nr. 66 g und Taegen in Schlichter/Stich/Tittel, Bundesbaugesetz, 3. Aufl., § 35 BBauG Rn. 34).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Zerstörung seines Gebäudes durch ein außergewöhnliches Ereignis "alsbald" seine Absicht offenbaren muß, das Gebäude wiederaufzubauen, und in denen die Verkehrsauffassung den Eigentümern eine gewisse Frist für ihre Entscheidung, Planung und Finanzierung zubilligt (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 183 in Weiterführung des Urteils vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Der Senat läßt offen, ob im vorliegenden Fall die Nutzungsänderung noch "beabsichtigt" oder schon vollzogen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - BVerwGE 61, 112); ebenso kann offenbleiben, ob die bauliche Änderung "wesentlich" ist (vgl. dazu über das zitierte Urteil vom 24. Oktober 1980 hinaus das Urteil des Senats vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - ZfBR 1982, 179).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Hier kommt es - was sachlich durch den Zweck der Vorschrift gerechtfertigt wird - nicht auf die Fortdauer der privilegierten Nutzung bis zum Neubau an (vgl. Urteile des Senats vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C. 75.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 75 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 2.78 - BVerwGE 62, 32).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80

    Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Zerstörung seines Gebäudes durch ein außergewöhnliches Ereignis "alsbald" seine Absicht offenbaren muß, das Gebäude wiederaufzubauen, und in denen die Verkehrsauffassung den Eigentümern eine gewisse Frist für ihre Entscheidung, Planung und Finanzierung zubilligt (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 183 in Weiterführung des Urteils vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
    Der Senat läßt offen, ob im vorliegenden Fall die Nutzungsänderung noch "beabsichtigt" oder schon vollzogen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - BVerwGE 61, 112); ebenso kann offenbleiben, ob die bauliche Änderung "wesentlich" ist (vgl. dazu über das zitierte Urteil vom 24. Oktober 1980 hinaus das Urteil des Senats vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - ZfBR 1982, 179).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Eine erstmalige Wohnnutzung des bisher unbewohnten Wirtschaftsgebäudes kann diesen Zustand verstärken und mithin zur Verfestigung der Splittersiedlung selbst bei unveränderter Bausubstanz beitragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 190).

    Das bedeutet, daß sich die Nutzungsänderung auf solche baulichen Anlagen beziehen muß, die bereits tatsächlich privilegiert genutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1982, a.a.O.; Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 16.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 202; Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 63.79 - MDR 1984, 695).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Der Senat hat in dieser Entscheidung allerdings nicht abschließend geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BBauG sämtlich erfüllt sind, insbesondere nicht, ob das Mühlengebäude im Sinne dieser Vorschrift bisher landwirtschaftlich genutzt worden ist (vgl. dazu insbesondereUrteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11. § 35 BBauG Nr. 190).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 22 A 1004/01

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die beabsichtigte

    Urteil vom 18. August 1982 - 4 C 33.81 -.

    Urteile vom 18. August 1982 - 4 C 33.81 --.

  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Der Begriff der Nutzungsänderung setzt jedenfalls bei genehmigten bisherigen Nutzungen keine zeitliche Kontinuität zwischen bisheriger genehmigter und neuer Nutzung voraus in dem Sinn, dass von einer bisher genehmigten und ausgeübten zu einer neuen Nutzung gewechselt wird, Beendigung der bisherigen und Beginn der neuen Nutzung also einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (a.A. NdsOVG vom 25.4.1994 NVwZ-RR 1995, 6 und Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Anm. 6.2.1 zu Art. 63, jeweils unter unzutreffender Berufung auf BVerwG vom 18.8.1982 DVBl 1982, 1101; die dort entwickelte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge der in § 35 Abs. 4 BBauG - jetzt § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB - enthaltene Gesetzestatbestand "Änderung der bisherigen Nutzung" den Wechsel von einer bisher ausgeübten Nutzung zu einer neuen andersartigen Nutzung meint, beruht auf dem besonderen Wortlaut und der Zielsetzung des § 35 Abs. 4 BBauG; sie ist auf den landesrechtlichen Begriff der Nutzungsänderung nicht übertragbar. Mit dieser Rechtsprechung ist nicht allgemein der Begriff der Nutzungsänderung präzisiert, sondern, wie insbesondere der Hinweis auf die Zielrichtung des § 35 Abs. 4 BBauG zeigt, einengend bestimmt, unter welchen Voraussetzungen im Außenbereich eine Nutzungsänderung teilprivilegiert vorgenommen werden darf).
  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 192.93

    Bauplanungsrecht: Voraussetzung für erleichterte Nutzungsänderung bei

    Das wurde sowohl aus dem Wortlaut (Änderung der "bisherigen" Nutzung ... im Sinne des Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG/BauGB) als auch aus der Zweckbestimmung und Zielrichtung der Norm abgeleitet (vgl. auch Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 190).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83

    Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im

    Es soll ein Verlust des in das Gebäude investierten Kapitals und zugleich ein Verfall der Bausubstanz verhindert werden (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 190; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 224).
  • BVerwG, 21.04.1992 - 4 B 81.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In diesem Zusammenhang soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 7/2496, S. 49) verhindert werden, daß die vorhandenen und bislang privilegiert genutzten Gebäude nach Fortfall der landwirtschaftsbezogenen Nutzung langsam verfallen" (vgl. Urteil des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 190 = NJW 1983, 949 = ZfBR 1982, 268).

    Wollte man diese auch auf solche Gebäude ausdehnen, die bereits für landwirtschaftsfremde Zwecke genutzt werden oder genutzt worden sind oder die aus anderen Gründen "entprivilegiert" sind, so läge darin ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG; denn dann wäre es nicht gerechtfertigt, Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 ff. BauGB/BBauG oder sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB/BBauG von dieser Bevorzugung auszunehmen (so schon Urteil des Senats vom 18. August 1982, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 1 ZB 14.1205

    Keine Privilegierung im Außenbereich für landwirtschaftlich-tiertherapeutische

    Ungeachtet dessen, dass die Kläger sich dazu nicht verhalten, scheidet eine Begünstigung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB jedenfalls unabhängig von dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschrift, die den Strukturwandel in der Landwirtschaft erleichtern soll (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1982 - 4 C 33.81 - NJW 1983, 516), schon deshalb aus, weil es sich bei den Vorhaben der Kläger um überwiegend neu errichtete und wesentlich größere Gebäude handelt.
  • VG Leipzig, 02.07.2014 - 4 L 373/14

    Untersagung der Nutzung mehrerer Gebäude zur Lagerung von Futtermitteln

    Denn eine sog. schädliche Vorbildwirkung kann gerade auch daraus resultieren, dass eine bisher nicht zulässige Nutzung legalisiert wird und sich damit für benachbarte Grundstücke die Frage einer vergleichbaren Nutzung stellt (vgl. für die Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu einem Wohngebäude: BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, NVwZ 1985, 825; für den Umbau eines schon bisher Wohnzwecken dienenden Gebäudes zu weiteren Wohnungen: BVerwG, Urt. v. 18.8.1982, NJW 1983, 949).

    Deswegen kann insbesondere auch die Änderung von einer privilegierten zu einer nichtprivilegierten Nutzung die Befürchtung der Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung begründen (BVerwG, Urt. v. 18.8.1982, NJW 1983, 949).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 6.78

    Nutzungsänderung einer privilegierten baulichen Anlage im Außenbereich

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - ausgeführt: § 35 Abs. 4 BBauG wolle, zur Erleichterung des Strukturwandels der Landwirtschaft, den Landwirten ermöglichen, von der bisherigen privilegierten Nutzung einer bestehenden baulichen Anlage zu einer neuen Nutzung zu wechseln; dabei stellten sich die Beendigung der bisherigen und der Beginn der neuen Nutzung als einheitlicher Vorgang dar, so daß die Vorschrift nicht anwendbar sei, wenn die frühere privilegierte Nutzung schon seit geraumer Zeit eingestellt sei.
  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2015 - 10 K 4747/13

    Geltungsdauer, Vorbescheid, Orsteil, Siedlungsstruktur, Flächennutzungsplan

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711

    Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals

  • OVG Niedersachsen, 25.04.1994 - 6 M 1826/94

    Ausnahme; Neubauten; Grenzabstand; Änderungen; Jahrelang verlassene Gebäude

  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79

    Privilegierung - Zweck - Nutzungsänderung - Gebäude

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.1994 - 1 L 81/93

    Wohnung; Wohngebäude; Landwirtschaftlicher Betrieb; Genehmigungsfähigkeit

  • VGH Hessen, 31.05.1988 - 3 UE 1107/85

    Außenbereich: Änderung der bisherigen Nutzung; wesentliche Änderung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 2613/94

    Genehmigung einer Nutzungsänderung: Vergleich der letzten legalen Nutzung mit der

  • VG Lüneburg, 21.05.2012 - 2 A 16/11

    Außenbereich; Baugenehmigung; Bebauungszusammenhang; Begünstigung; Darstellungen

  • BVerwG, 29.11.1983 - 4 B 224.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandsschutz

  • VG Gera, 20.12.2002 - 4 E 2416/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

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